Worum geht es?
Das NIS2UmsuCG setzt die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht um. Einrichtungen in wesentlichen und wichtigen Sektoren müssen Cyberrisiken beherrschen, Vorfälle innerhalb von 24 Stunden dem BSI melden und nachweislich für die Sicherheit ihrer gesamten Lieferkette sorgen.
Diese letzte Anforderung — die Lieferkettensorgfaltspflicht — ist der Grund, warum das NIS2UmsuCG auch KMU betrifft, die nicht direkt unter das Gesetz fallen. Große Auftraggeber werden von ihren Zulieferern verlangen, dass sie nachweislich konform sind, denn sonst können sie ihre eigene Sorgfaltspflicht nicht erfüllen.
Die Fakten im Überblick
- In Kraft seit
- Dezember 2025
- Direkt betroffen
- ~29.500 betroffene Einrichtungen
- Indirekt über Lieferkette
- Hunderttausende KMU-Zulieferer
- Meldefrist Vorfall
- 24 Stunden (Frühwarnung)
- Max. Bußgeld
- €10M oder 2% des weltweiten Umsatzes
- Aufsicht
- BSI + sektorale Aufsichtsbehörden
Warum NIS2 Radar?
Die Behörden veröffentlichen Gesetzestexte, Leitlinien und ein Einrichtungenregister — doch keine dieser Quellen beantwortet die Fragen, die Geschäftsführer und Compliance-Verantwortliche wirklich haben: Bin ich betroffen? Was tun meine Zulieferer? Wie viel Zeit habe ich noch?
NIS2 Radar ist ein unabhängiges Tool — entwickelt von jemandem mit Hintergrund in Fintech, Open Banking und IT-Sicherheit — das die Behördendaten zugänglich macht und mit praktischer Entscheidungshilfe kombiniert. Kein Beratungsvertrieb, kein Scheinwerk: direkte Antworten.